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Aufhebung der Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge ab April 2025

Die bisherige Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge entfällt seit 1. April sowohl für bestehende als auch für neue Elektroautos. Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025.

Betroffen sind:

  • E-Autos
  • Plug-In-Hybride
  • E-Klein-LKW
  • E-Wohnmobile
  • E-Motorräder

Die Berechnung der motorbezogenen Steuer für ausschließlich elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge erfolgt auf Basis der im Zulassungsschein eingetragenen Werte wie Eigengewicht und 30-Minuten-Nenndauerleistung.

Die motorbezogene Versicherungssteuer wird zusammen mit der Haftpflichtprämie von den Versicherungsunternehmen eingehoben und von diesen in voller Höhe an das Finanzamt abgeführt.

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