Studentin in Bibliothek

Lebenssituation Student:in – Versicherungsschutz

Gesetzliche Sozialversicherung

Das österreichische Sozialversicherungssystem gewährleistet eine Grundabsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger bestehend aus:

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist verpflichtend und deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel ab. Sie wird durch Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen und Pensionistinnen und Pensionisten finanziert. Die Beiträge werden je nach Einkommen berechnet.
 

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt Leistungen zur Wiederherstellung und Verbesserungen des Gesundheitszustandes nach Arbeitsunfällen, bei Unfällen auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit nach Hause. Leistung werden auch im Rahmen von Erste-Hilfe-Leistung erbracht. Eine Rentenleistung ist ab 20% Erwerbsminderung vorgesehen. Berufskrankheiten, das sind Krankheiten, die aus einem bestimmten Berufsbild resultieren, sind auch versichert.

Die Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen.

Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung sichert die Altersvorsorge der Versicherten ab. Die Beiträge werden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern gezahlt. Die Höhe der späteren Pension hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Beitragsdauer ab.

Grafik zeigt die demografische Entwicklung der Abnahme der Beitragszahler. 2001 sind es 2,2. 2021 sind es 1,6. 2041 sind es 1,2 1,2

Die Finanzierbarkeit des staatlichen Pensionssystems hängt sehr stark von der künftigen demographischen Entwicklung ab. Weniger Beitragszahler, im Vergleich zur steigenden Zahl der Leistungsempfänger, werden das staatliche Pensionssystem an die Grenzen bringen. Daher ist eine entsprechende Pensionslücke für jeden Einzelnen unvermeidbar.

Voraussetzung für eine staatliche Alterspension sind 180 Versicherungsmonate.

Bei einer Berufsunfähigkeit (Invalidität) vor Erreichen der (vorzeitigen) Alterspension gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (Wartezeit, Schwere der Beeinträchtigung) Leistungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Sozialversicherungsbereiche wie die Arbeitslosenversicherung, die Familienbeihilfe und die Unfallrentenversicherung.

Kinder und Jugendliche unter 18 sind grundsätzlich bei den Eltern mitversichert, außer, sie sind durch eine eigene Berufstätigkeit bereits selber sozialversichert.

Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bis 27 bei den Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern lassen. Voraussetzung dafür ist der Bezug der Familienbeihilfe oder – nach dem altersbedingten Wegfall der Familienbeihilfe – der Nachweis eines ernsthaft betriebenen Studiums (durch Zeugnisse).

 

Voraussetzung für diese Mitversicherung ist, dass die Betroffene/der Betroffene nicht mehr als 500,91 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2023). Wird dieser Wert überschritten, wird die Studentin / der Student automatisch von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise im Sommer durch einen Ferialjob eigenes Geld verdient wird.

Wenn der Sommerjob beendet ist oder geringfügig weitergearbeitet wird, wird automatisch wieder auf die Mitversicherung bei den Eltern umgestellt – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Student mit Rucksack

 

Studentinnen und Studenten sind dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie entweder österreichische Staatsangehörige oder Angehörige eines EWR-Vertragsstaates sind bzw. einem Staat angehören, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen (auch über die Unfallversicherung) besteht.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen, die mit dem Studium in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Beispiel: Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen.

Private Absicherungen

Zusätzlich zu der Grundabsicherung durch die gesetzliche Sozialversicherung ist es wichtig, für einzelne Lebensbereiche auch privat vorzusorgen.

 

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz, wenn es bei einem Unfall, der mit dem Studium in einem ursächlichen Zusammenhang steht, zu einer bleibenden Invalidität kommt.

ABER: Mehr als drei Viertel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, daheim oder bei der Sportausübung, in diesen Fällen gibt es keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine private Unfallversicherung setzt genau dort an, wo die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht oder nicht ausreichend leistet.

Wer seine Freizeit und/oder seinen Urlaub sportlich verbringen will, sollte unbedingt auch die damit verbundenen Risiken wie Unfall oder eine eventuell erforderliche Hubschrauberbergung mitberücksichtigen.

Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit gab es 2019 die meisten Sportunfälle beim Fußball, gefolgt von alpinem Skilauf. Radfahren und Mountainbiken lagen auf Platz 4 und Wandern und Klettern auf Platz 6 gefolgt von Joggen, Laufen und Nordic Walking auf Platz 7.

(Quelle: www.unfallstatistik.kfv.at)

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Um eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten zu können, muss bereits eine Berufstätigkeit bestanden haben. Kommt es vor dem 27. Geburtstag zu einer Berufsunfähigkeit, so müssen mindestens sechs Versicherungsmonate gegeben sein. Ab dem 27. Geburtstag sind mindestens 60 Versicherungsmonate erforderlich. Bei Student:innen ergeben sich daher Lücken im Schutz durch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Berufsunfähigkeit, wirkt sich nachhaltig auf das Lebenseinkommen aus. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitspension deckt nur ca. 60% des Einkommens ab. Damit bleibt eine erhebliche Versorgungslücke während des aktiven Arbeitslebens. Der Einkommensverlust zieht sich bis in die Pension. Daraus ergibt sich weniger Leistung aus dem gesetzlichen Pensionskonto, weniger betriebliche Pension und die Möglichkeit der privaten Pensionsvorsorge ist wegen des geringen Einkommens stark eingeschränkt, wenn nicht unmöglich.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Absicherungslücke, die sich durch ein Studium ergibt, sowie die generelle Versorgungslücke, die aus einer befristeten oder unbefristeten Berufsunfähigkeit resultiert, abgedeckt werden.

 

Krankenversicherung

Je jünger desto gesünder. Eine private Krankenversicherung sollte man auf lange Sicht abschließen. Mit zunehmendem Alter wird das Risiko einer Erkrankung bzw. eines Spitalsaufenthaltes wesentlich höher. Die Einstiegsprämien sind daher für jüngere Menschen günstiger und solange man gesund ist, ist ein Einstieg ohne Prämienzuschläge oder Leistungsausschlüsse möglich. Daher ist es wichtig, bereits in jungen Jahren eine Krankenversicherung abzuschließen. Eine Möglichkeit günstig einzusteigen, stellen Optionstarife dar.

 

Abhängig vom jeweilig vereinbarten Tarif – Art und Umfang der Leistungen, die man von der Versicherung erwarten kann – erbringt die Versicherung Leistungen, z. B. für Kosten eines Spitalsaufenthaltes, für Kosten einer ärztlichen Behandlung außerhalb eines Spitalsaufenthaltes, wie zum Beispiel für Privatarzt oder Wahlarzt, Medikamente, Heilbehelfe, für Kuren, Rehabilitation oder Vorsorgeuntersuchungen, für konservierende Zahnbehandlung und Zahnersatz, Spitalgeld, Taggeld.

Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls während der Reise. Vor allem bei Auslandsreisen ist ein Abschluss dringend zu empfehlen, denn zum Teil übernimmt die gesetzliche Sozialversicherung die Kosten nur in Ländern innerhalb der EU.

In den übrigen Ländern müssen die Kosten vom Patienten selbst getragen werden. Der jeweilige Betrag kann dann in Österreich von der Krankenkasse eingefordert werden. Allerdings wird nach österreichischen Richtsätzen abgerechnet, sodass es zu erheblichen Differenzen kommen kann. Mit einer Reisekrankenversicherung sind diese Differenzen gedeckt.

Student sitzend im Zug

Haushaltsversicherung

Als Student:in ist man bis zu einem gewissen Alter in der Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert. Da bei den einzelnen Versicherungsunternehmen die Dauer der Mitversicherung unterschiedlich ist, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen der elterlichen Haushaltsversicherung.

Wichtiger Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Diese ersetzt Schäden, die man anderen in der Freizeit oder beim Sport schuldhaft zufügt bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen, die von jemand Drittem gestellt werden, ab.

Zum Beispiel, wenn beim Schifahren eine andere Person verletzt oder beim Fahrradfahren ein geparktes Auto beschädigt wird.

Spätestens beim Einzug in eine eigene Wohnung sollte auch eine eigene Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

 

Rechtsschutzversicherung

Wenn die Eltern eine Privatrechtsschutzversicherung haben, ist man als Student:in bis zu einem gewissen Alter mitversichert. Da bei den einzelnen Versicherungsunternehmen die Dauer der Mitversicherung unterschiedlich ist, lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen der elterlichen Rechtsschutzversicherung.

Streit ist nicht gleich Streit. Sind die Fronten einmal verhärtet, wird es kompliziert und teuer. Denn Recht haben und Recht bekommen sind meist zweierlei. Um nicht wegen des Kostenrisikos auf die Durchsetzung eigener Ansprüche verzichten zu müssen, ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung an der Seite zu haben.

 

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die man mit dem eigenen Kfz verursacht und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab.

Bei einem neuen Kfz empfiehlt sich auch der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung, denn diese übernimmt Schäden am eigenen Auto.

Und die Kfz-Rechtsschutzversicherung unterstützt bei der Durchsetzung eigener Ansprüche und im Kfz-Strafverfahren, damit man nicht nur Recht hat, sondern auch Recht bekommt.

 

Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung bietet Reisenden Schutz vor unvorhersehbaren Ereignissen und finanziellen Verlusten. Es ist im Grunde genommen eine Absicherung für die finanziellen Risken, die während einer Reise auftreten können.

Wovor schützt sie euch?

  • medizinische Kosten bei Krankheit oder Verletzung
  • Notfallrücktransport bei außerplanmäßiger Rückreise
  • Reisegepäck-/Reiseschutz-Versicherung
  • Reiseunfall-Versicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Reise-Stornoversicherung

 

Fallbeispiel: Laura BWL-Studentin im 2 Semester

Laura ist eine fleißige BWL-Studentin im 2ten Semester. In den Sommerferien arbeitet sie ein bis zwei Monate, um ihren Lebensunterhalt besser finanzieren zu können.

Umweltbewusst legt sie die meisten Wege mit dem Fahrrad zurück. Am Weg zu einer Freundin wird sie leider von einem Auto angefahren und schwer am Arm verletzt.

Die Kosten des Rettungstransports ins Krankenhaus und die medizinische Versorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.

Dank einer privaten Krankenversicherung liegt Laura in einem Sonderklassezimmer und kann sich den operierenden Arzt selber auswählen.

Trotz mehrerer Operationen wird der Arm nicht mehr voll funktionsfähig, es bleibt eine dauernde Invalidität.

Da der Unfall in Lauras Freizeit passiert ist, gibt es keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wenn Laura eine private Unfallversicherung hat, dann bekommt sie die Versicherungsleistung entsprechend des vereinbarten Deckungsumfangs.

Falls Laura durch diesen Unfall berufsunfähig geworden wäre, so würde sie keine Leistung aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, da sie noch keine sechs Versicherungsmonate erworben hat.

In diesem Fall würde nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.

Sollte der Hergang des Unfalls und damit das Verschulden strittig sein, so hilft die Privathaftpflichtversicherung (Teil der Haushaltsversicherung) bei der Abwehr gegnerischer Forderungen bzw. übernimmt den Schaden, den Laura schuldhaft verursacht hat.